Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrere Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§3 abs. 1a BaustellV).
Welche Aufgaben hat der Koordinator?
Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Wir übernehmen diese verantwortungsvollen Aufgaben für Sie und beraten in allen Belangen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bis zur Übergabe des Bauwerkes.
Unsere Leistung:
- Erstellung der Vorankündigung
- Einsatz vor Ort in der Planungsphase und in der Ausführungsphase
- Ausarbeitung eines Sicherheits-/Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)
- Erstellung einer Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten